AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der One4Business Solutions GmbH

(nachfolgend „One4Business-Solutions-Verkaufsbedingungen“ genannt) 

 
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der One4Business Solutions GmbH (nachfolgend „One4B“ genannt) gegenüber Nichtverbrauchern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.  

(2) Die One4Business-Solutions-Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den One4Business-Solutions-Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, One4B hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.  

(3) Alle von den One4Business-Solutions-Verkaufsbedingungen abweichenden Vereinbarungen, die zwischen One4B und dem Käufer getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.  

(4) Die One4Business-Solutions-Verkaufsbedingungen gelten auch für sämtliche künftigen Geschäfte mit dem Käufer.  

(5) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer werden die One4Business-Solutions-Verkaufsbedingungen auch Bestandteil des Vertrages, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung erfolgt.  

(6) Bestellungen und Lieferungen von Waren erfolgen nur innerhalb Deutschlands.  

(7) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.  

(8) Die Nutzung des Onlineshops ist nur Nichtverbrauchern i.S.d. § 310 Abs.1 BGB möglich. Sofern der Besteller ein Kundenprofil speichert, ist er verpflichtet, One4B gegenüber jegliche Veränderung und insbesondere Beendigung der Eigenschaft als Nichtverbraucher i.S.d. § 310 Abs.1 BGB unverzüglich in Textform (E-Mail oder Telefax) anzuzeigen.  

(9) Sofern One4B in Vorleistung tritt, z.B. bei der Vereinbarung eines Lastschrifteinzuges oder dem Kauf gegen Rechnung, holt One4B zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr.18, 22761 Hamburg, der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden oder bei Creditreform Bochum Böhme KG, Lise-Meitner-Allee 26, 44801 Bochum, ein. 

Hierzu übermittelt One4B die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr.18, 22761 Hamburg, die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden oder Creditreform Bochum Böhme KG, Lise-Meitner-Allee 26, 44801 Bochum ein und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine konstante Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werde und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.  




§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Lieferungsvorbehalt  

(1) Die Websiten und Anzeigen sowie Werbematerialien jeder Art von One4B stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Nach Aufgabe der Bestellung erhält der Besteller per E-Mail eine Mitteilung von One4B, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung), aber noch nicht zum Vertragsschluss führt. Die Bestellbestätigung ist unverzüglich durch den Besteller auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass One4B die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder der Bestellung durch Versenden der Ware tatsächlich entspricht. Der Besteller verzichtet auf den Zugang der Annameerklärung gem. § 151 S.1 BGB. Ein Angebot oder eine Bestellung des Bestellers kann One4B innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Bestellung bei One4B annehmen.  

(2) Die Einzelheiten der Waren, insbesondere wesentliche Merkmale der Waren, finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite von One4B.  

(3) Die Abbildung der Waren im Onlineangebot von One4B kann von ihrem tatsächlichen Aussehen (Farbe, Form, Größe etc.) abweichen. Unwesentliche Abweichungen gegenüber den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Besteller im Einzelfall nicht unzumutbar sind. Unwesentliche Abweichungen sind insbesondere werkstoffbedingte Farbabweichungen.  

(4) Sollten einzelne Ware nicht mehr lieferbar sein, so besteht kein Lieferanspruch. Eine Liefergarantie wird nicht abgegeben. One4B ist zu Teillieferungen von Waren berechtigt.  



§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang  

(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Besteller über. Die Lieferung erfolgt bei Paketlieferung bis zur Haustüre, ansonsten frei Bordsteinkante oder frei an Rampe. Entladung der Waren ist Sache des Bestellers. Der genaue Lieferzeitpunkt wird dem Besteller durch die Spedition vorab per E-Mail oder per Telefon bekannt gegeben.  

(2) Die Versandart, der Versandweg sowie die Auswahl des beauftragten Transport- bzw. Speditionsunternehmens obliegt One4B, sofern der Besteller gegenüber One4B keine ausdrückliche, schriftliche Weisung erteilt.  

(3) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.  

(4) Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die One4B nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von One4B und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt One4B dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von One4B die Erklärung verlangen, ob ein Rücktritt oder innerhalb angemessener Frist Lieferung erfolgt. Erklärt sich One4B nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.  

(5) One4B haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat One4B nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. One4B ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen etwaig gegen die Vorlieferanten bestehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.  

(6) Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen von One4B innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.  

(7) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die der Käufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit One4B erhält, behält sich One4B Eigentums- und Urheberrechte vor.  

(8) Werden One4B nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist One4B berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Besteller nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.  

(9) Dienstleistungen von One4B, die über die Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z.B. die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen.  

(10) Aufbau, Aufstellung und Montage ist im Kaufpreis nicht enthalten.  

(11) Alle im Zusammenhang mit Unterlagen (Kataloge, Broschüren, Angebote etc.) von One4B eventuell verwendeten Begriffe (insbesondere „zugesicherte Eigenschaften“, „garantierte Leistung“, „garantieren“, „Garantie“ etc.) verstehen sich nicht als Beschaffenheitsgarantien im Sinne der §§ 443, 444, 639 BGB. Die getroffenen Äußerungen stellen stets eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit und Leistungscharakteristika dar, ohne dass damit eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der erwähnten Gesetzesbestimmungen abgegeben wird. One4B haftet nicht für Werbeaussagen Dritter, insbesondere Werbeaussagen von Herstellern und deren Gehilfen.  

(12) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Käufer zu erfolgen hat. Im Fall des Lieferverzugs ist die Haftung von One4B auf 5% des von der verspäteten Lieferung betroffenen Nettolieferwertes begrenzt.  

(13) One4B ist nicht zum Abschluss einer Transportversicherung verpflichtet. Der Abschluss einer solchen Versicherung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Besteller.  


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die für die Versendung der Ware anfallenden Versand- und Transportkosten sowie gegebenenfalls Nachnahmegebühren sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind grundsätzlich vom Besteller zu tragen. Die Versandkosten betragen 5,99 € (zzgl. MwSt.).  Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir zuzüglich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag. Zoll- oder Einfuhrgebühren trägt der Besteller.  

(2) Grundsätzlich kann der Kaufpreis für bestellte Waren per Bankeinzug, per Rechnung oder per Nachnahme und zusätzlich auf der Homepage über PayPal oder Sofortüberweisung bezahlt werden. Für verschiedene Herkunftsorte oder Waren können im Ermessen von One4B die zur Auswahl gestellten Zahlungsarten eingeschränkt werden.  

(3) Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig.  

(4) Hat der Käufer One4B ein SEPA-Basismandat oder ein SEPA-Firmenmandat erteilt und sind keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, erfolgt der Einzug der Lastschrift durch One4B 2 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Der Käufer sichert in allen Fällen zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.  

(5) Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von der PAYONE GmbH ∙ Fraunhoferstraße 2-4 ∙ 24118 Kiel, Germany – Sitz der Gesellschaft: Kiel – Amtsgericht Kiel HRB 6107 – Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß – Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.  

(6) Leistungen des Käufers erfüllungshalber werden nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung angenommen.  

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.  

(8) Die Forderungen von One4B werden unabhängig von der Laufzeit etwaig hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche von One4B durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist One4B berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug- um Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.  

(9) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist One4B berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. One4B kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.  

(10) In den Fällen der Absätze (5) und (6) kann One4B die Einzugsermächtigung i.S.d. § 6 Abs. (6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug- um Zug-Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese, sowie die in vorstehendem Absatz (6) genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.  

(11) Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt seitens des Käufers ist ausgeschlossen, wenn er den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass One4B den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.  

(12) Eine Aufrechnung ist nur mit von One4B anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.  


§ 5 Verpackung  

(1) Die Verpackung wird besonders berechnet.  

(2) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit durch One4B gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit One4B mit dem Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.  

(3) Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist One4B vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist One4B berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen folgendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen – insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln – geliefert. Diese liegen in den Geschäftsräumen von One4B zur Einsichtnahme aus, bzw. werden auf Anforderung zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat.  

(4) Für Kunststofftrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung eine zusätzliche Rücknahme erforderlich ist. § 4 Abs. (2) gilt entsprechend.  

(5) Für Transportbehälter, die im Eigentum von One4B stehen und nach Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist durch den Kunden an One4B zurückgegeben werden, ist One4B berechtigt, unter Verzicht auf das Eigentum am Transportbehälter, eine Unkostenpauschale in Höhe von 10 Euro zu verlangen.  


§ 6 Eigentumsvorbehalt  

(1) One4B behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von One4B bezieht, behält sich One4B das Eigentum vor, bis sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von One4B in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von One4B begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist One4B zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.  

(2) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für One4B, ohne dass One4B hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum von One4B. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht One4B gehörender Ware erwirbt One4B Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht One4B gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird One4B Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt das Miteigentum auf One4B nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von One4B stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.  

(3) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht One4B gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; One4B nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der von One4B geltend gemachte Rechnungsbetrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von One4B, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von One4B an dem Miteigentum entspricht.  

(4) Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; One4B nimmt die Abtretung an. Vorstehender Abs. (3) Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 

(5) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von vorstehenden Absätzen (3) und (4) auf One4B tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass One4B dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung von One4B übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung von One4B sofort fällig. 

(6) One4B ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß vorstehenden Absätzen (3) bis (5) abgetretenen Forderungen. One4B wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen von One4B hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; One4B ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 

(7) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer One4B unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 

(8) Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Rechte zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. 

(9) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10%, so ist One4B insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen von One4B aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. 

(10) Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus dem Rechnungsbetrag (Faktura-Wert), den One4B gegenüber dem Käufer verlangt. 


§ 7 Mängeluntersuchung, Gewährleistung 

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen; im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt. 

(2) Im Falle eine beabsichtigen Einbaus der Ware hat der Käufer bereits bei Wareneingang im Rahmen von § 377 HGB die Obliegenheit, die für den Einbau maßgeblichen Eigenschaften der Ware zu überprüfen und One4B Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. 

(3) Soweit es der Käufer im Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die hierfür maßgeblichen äußeren und inneren Eigenschaften der Ware vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu überprüfen, handelt er grob fahrlässig i.S.v. den §§ 439 Abs. 3, 442 Abs. 1 S.2 BGB. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Käufers in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. 

(4) Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. 

(5) Der Käufer ist verpflichtet, One4B die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. 

(6) Bei berechtigten Beanstandungen ist One4B berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. 

(7) Hat der Käufer die bei Gefahrübergang mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann er vom Verkäufer gem. § 439 Abs. 3 BGB Aufwendungsersatz für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten Ware („Aus- und Einbaukosten“) nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen: Erforderlich i.S.d. § 439 Abs. 3 BGB sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die den Aus- und Einbau bzw. das Anbringen identischer Produkte betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und dem Verkäufer vom Käufer durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden. Ein Vorschussrecht des Käufers für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Es ist dem Käufer auch nicht gestattet, mit Aufwendungsersatzansprüche für Aus- und Einbaukosten einseitig ohne Einwilligung des Verkäufers mit Kaufpreisforderungen oder anderweitigen Zahlungsansprüchen des Verkäufers aufzurechnen. Über die erforderlichen Aus- und Einbaukosten hinausgehende Forderungen des Käufers, insbesondere Kosten für mangelbedingte Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn einschließlich kalkulatorischer Gewinnzuschläge, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine Aus- und Einbaukosten und daher nicht im Rahmen der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 BGB ersatzfähig. Sind die vom Käufer für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen i.S.d. § 439 Abs. 3 BGB im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig, ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. 

(8) Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer One4B unverzüglich zu informieren. 

(9) Soweit bei der Installation komplexer Licht-, Steuerungs- und Netzwerksysteme (z.B. EIB) One4B die Planung/Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen – nur mit Zustimmung von One4B vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden – gleich welcher Art – die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird von One4B nicht übernommen. 

(10) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht gesetzliche Regelungen abweichende Verjährungsfristen vorsehen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachenwerke), § 438 Abs. 3 (Arglistiges Verschweigen), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. 

(11) Für Schadenersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen für Sachmängel gilt § 9 (Haftungsbegrenzung). 


§ 8 Rücktritt 

(1) One4B kann bis zur Übergabe der gekauften Ware an den Käufer jederzeit aus wichtigem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten. 

(2) Hat der Käufer den wichtigen Grund zu vertreten, hat er nur Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zugang des Rücktritts getätigten notwendigen Aufwendungen. 

(3) Hat der Käufer den wichtigen Grund nicht zu vertreten, kann er gegenüber One4B lediglich die angemessenen Kosten eines anderweitigen Bezugs der bestellten Ware (sog. Deckungskauf) geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 

(4) Ein wichtiger Grund im Sinne der vorgenannten Absätze (1) bis (3) liegt insbesondere vor, wenn als Folge hoheitlicher Entscheidungen das Interesse von One4B an der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung wegfällt, auf Seiten des Käufers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder dessen Voraussetzungen vorliegen. 


§ 9 Haftungsbegrenzung 

(1) One4B haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet One4B für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit One4B kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. 

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. 

(3) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt. 

(4) Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 

(5) Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche die Verjährungsfristen des § 7.10. 


§ 10 Vorbehalt der Konzernverrechnung 

(1) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Forderungen, die One4B gegen den Käufer erwirbt, an andere One4Business-Solutions-Gesellschaften abgetreten werden können.

(2) Der Käufer verzichtet darauf, bei Forderungsmehrheit der Bestimmung der zu verrechnenden Forderung durch One4B zu widersprechen. 


§ 11 Datenspeicherung 

Der Käufer ist damit einverstanden, dass One4B personenbezogene Daten des Käufers speichert, bearbeitet und - soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung bzw. für interne Auswertungen üblich und/oder erforderlich ist - anderen One4Business-Solutions-Gesellschaften oder Dritten übermittelt, soweit gesetzlich zulässig. Die Daten werden zudem zur Pflege der Kundenbeziehungen verwendet, sofern der Käufer dem nicht gemäß § 28 Abs. 4 BDSG widerspricht. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig werden Vertragsdaten zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Käufers an Dritte, insbesondere an Warenkreditversicherungen übermittelt, deren Ergebnisse auch anderen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen, die Artikel beinhalten, die selektiven Vertriebssystemen einzelner Hersteller unterliegen, ist es darüber hinaus regelmäßig erforderlich, personenbezogene Daten (Name, Adresse, Lieferdaten) zu verarbeiten und an den entsprechenden Hersteller oder von diesem beauftragte Dritte zu übermitteln. 


§ 12 Export 

Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen. 


§ 13 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung 

(1) Besteller haben ein einmonatiges Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrecht. 


--- Widerrufsbelehrung --- 


Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (One4Business Solutions GmbH Logistikzentrum Garbsen, SIL-Abteilung, Heinrich-Nordhoff-Ring 12, 30826 Garbsen, Tel.: 0800-98 900 98, Fax: 0800-98 800 98, Email: hotline@one4b.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Ist unsere Lieferung auf Ihren Wunsch an eine lieferfähige Adresse in Deutschland erfolgt, tragen wir die Kosten für die Rücksendung paketversandfähiger Waren, wenn die Rücksendung über DHL unter Einhaltung der von uns mitgeteilten Vorgaben zur Rücksendung erfolgt. Andernfalls haben Sie bei paketversandfähiger Ware die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Sie tragen auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 150,- geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 


--- Ende der Widerrufsbelehrung --- 


(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht für (a) Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, (b) Kabel und Leitungen im Zuschnitt, Verbrauchsmaterialien, (c) Sonderbestellungen des Kunden, wie zum Beispiel speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc., (d) Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, (e) Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, (f) Bereits geöffnete, unbenutzte und noch verkaufsfähige Waren werden im o. g. Zeitraum zurückgenommen. Zusätzlich behält One4B einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung ein, (g) Beschädigte oder in Gebrauch genommene Waren werden nicht zurückgenommen.



14 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

(1) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag oder für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages Düsseldorf vereinbart. One4B kann nach ihrer Wahl auch einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand wählen.  

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Zahlungen der Geschäftssitz von One4B .  

(3) Die Beziehungen zwischen den Parteien richten sich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.  


§ 15 Salvatorische Klausel  

Sollten einzelne Bestimmungen der One4Business-Solutions-Verkaufsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung in jeglicher Hinsicht möglichst nahe kommt. 


Stand: Dezember 2020